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EU-Verfassung ist f?r uns tot "Wir haben ?ber die Verfassung diskutiert, die f?r die Niederlande tot ist." Die Worte, die der niederl?ndische Au?enminister Bernard Bot am Mittwoch nach seinem Treffen mit der amtierenden EU-Ratsvorsitzenden Ursula Plassnik fand, lie?en an Deutlichkeit nichts zu w?nschen ?brig. Die Niederl?nder nach ihrem Nein vom Juni noch einmal zu dem Entwurf zu befragen, stehe nicht zur Debatte, stellte Bot klar. Und er erteilte allen "schnellen L?sungen" und einem "Rosinenpicken" zur Rettung des umstrittenen Dokuments eine Absage. Stattdessen forderte der 68-j?hrige Christdemokrat mehr "praktische L?sungen f?r praktische Probleme", die schon beim Fr?hjahrsgipfel im M?rz diskutiert werden sollten. Und Bot mahnte eine klare Strategie gegen?ber k?nftigen Erweiterungen ein: "Die Menschen f?hlen sich verunsichert ?ber die Gr??e der Union." In ihrem Bem?hen, die Debatte ?ber die EU-Verfassung wieder zu beleben, hat die ?sterreichische Pr?sidentschaft damit schon mehrere R?ckschl?ge einstecken m?ssen: In Paris bekam Plassnik zu h?ren, dass Frankreich die Verfassung am liebsten filetieren und die wichtigsten Reformen in die bestehenden EU-Vertr?ge einarbeiten w?rde. Die Niederl?nder wollen weder bei einer solchen Teileverwertung noch bei einem Festhalten am bestehenden Verfassungstext mitspielen. ?berraschung Indirekte Kritik an ?sterreich kam aus Finnland, das ab Juli den EU-Vorsitz ?bernimmt. Pr?sidentin Tarja Halonen sagte in einem Interview mit El Pais, sie sei von Bundeskanzler Sch?ssels Verfassungs-Initiative ?berrascht worden: "F?r uns ist die nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden ausgerufene Pause immer noch g?ltig." EU-Parlamentspr?sident Josep Borrell erwartet sich in Sachen Verfassung keine raschen Erfolge: "Das ist ein sehr langsamer Prozess. Ich bin schon gl?cklich, wenn die Debatten bis Juni Reisegeschwindigkeit erreichen." Artikel Kurier.at |
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("Das Europ?ische Gesetz ist ein Gesetzgebungsakt mit allgemeiner Geltung."; "Die Union verf?gt ?ber einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, die Koh?renz, Effizienz und Kontinuit?t ihrer Politik und ihrer Ma?nahmen sicherzustellen."), ("Die Europ?ische Zentralbank [...] kann Stellungnahmen abgeben."; "Die Unionsb?rgerinnen und Unionsb?rger haben die in der Verfassung vorgesehenen Rechte und Pflichten."), ("Beschlie?t der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission oder des Au?enministers der Union, so gilt abweichend von Absatz 1 als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 72 % der Mitglieder des Rates, sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 % der Bev?lkerung der Union ausmachen."), ("Unbeschadet besonderer Bestimmungen") und Sachen, die in einer Verfassung ?berhaupt nichts verloren haben ("Der Leitspruch der Union lautet: In Vielfalt geeint"; der ganze Titel VIII). |
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genau!!! wie schallts von der h?h iiiuaaeh ohiohea---------------------------- |
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