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Bis zu zehn Jahre Haft f?r illegale Filmkopien |
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Zitat: |
USA: Bis zu zehn Jahre Haft f?r illegale Filmkopien
Das US-Repr?sentantenhaus hat am gestrigen Dienstag mit gro?er Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das langj?hrige Haftstrafen f?r Raubkopierer vorsieht. Wer in den USA k?nftig ohne Genehmigung Kopien von Kinofilmen oder Musikalben anfertigt und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbietet, soll nach dem Family Entertainment and Copyright Act of 2005 (FECA) mit einer Gef?ngnisstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar bestraft werden k?nnen. Wiederholungst?tern droht das doppelte Strafma?. Wem nachgewiesen wird, er habe mit dem Anfertigen der Kopien ein kommerzielles Interesse verfolgt, soll sogar f?r f?nf Jahre und im Wiederholungsfall f?r zehn Jahre hinter Gittern verschwinden.
Nach dem neuen Gesetz, das schon den US-Senat passiert hat und lediglich noch der Unterschrift des US-Pr?sidenten bedarf -- die als sicher gilt --, kann allein schon das Mitf?hren einer normalen Digicam in einem Kino k?nftig als Indiz gewertet werden, dass der Besitzer den Versuch unternehmen wollte, audiovisuelle Aufnahmen eines urheberrechtlich gesch?tzten Werkes anzufertigen. Das Kinopersonal erh?lt das Recht, verd?chtige Personen auch unter Anwendung von Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Aber auch die Nutzer von Tauschb?rsen m?ssen sich in den USA k?nftig vorsehen: "Personen, die innerhalb von 180 Tagen ein (oder mehrere) kopierrechtlich gesch?tzte(s) Werk(e) im Gesamtwert von mehr als 1000 US-Dollar tauschen, k?nnen mit einer Gef?ngnisstrafe von bis zu drei Jahren und im Wiederholungsfall mit bis zu sechs Jahren bestraft werden", hei?t es im Gesetzestext.
"Der 'Family Entertainment and Copyright Act' stopft ein Loch in der bisherigen Gesetzgebung", erkl?rte Mitch Bainwol, Vorsitzender des Verbandes der US-Musikindustrie (RIAA) nach der Abstimmung. Jetzt lasse sich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen "einfacher und schneller" betreiben. US-Politiker wie die demokratorische Senatorin Dianne Feinstein aus Kalifornien begr??ten die Entscheidung ebenfalls. "Ich freue mich, dass das Repr?sentantenhaus dem Gesetz zugestimmt hat, denn es unterst?tzt uns im Kampf gegen eine der unversch?mtesten Formen des Raubkopierens, n?mlich das illegale Kopieren und Verbreiten von noch nicht freigegebenem Material", sagte Feinstein gegen?ber US-Medien.
Kritiker bem?ngeln unterdessen, dass die Straftatbest?nde in dem Gesetz derart vage formuliert sind, dass im Prinzip jeder mit einem Bein im Gef?ngnis steht, der wissentlich auch nur eine einzige gesch?tzte Film-, Musiktitel- oder Softwarekopie in Tauschordner stellt und anderen zum Download anbietet. Auch sei die "Fair-Use"-Doktrin, also die Nutzung von gesch?tztem Material auch ohne Autorisierung, in dem Gesetz deutlich zu kurz gekommen. Zudem seien im Family Entertainment and Copyright Act of 2005 gleich mehrere Gesetze zu verschiedenen Urheberrechtsverst??en zusammengefasst worden, was die Sache unn?tig kompliziere. So wurde in dem Gesetz beispielsweise auch ein Passus untergebracht, der den Einsatz von Techniken zur Ausblendung anst??iger Inhalte in Filmen und Fernsehsendungen regelt.
Hersteller von DVD-Playern, die ihre Ger?te beispielsweise mit "ClearPlay"-Technik versehen, m?ssen nun nicht mehr bef?rchen, dass ihre Zensur als Urheberrechtsverletzung angesehen wird. Bereits im September 2002 hatten Regisseure wie Steven Spielberg und Martin Scorsese sowie andere Mitglieder der Directors Guild of America (DGA) gegen diese Praktiken geklagt, weil sie der ?berzeugung sind, dass ClearPlay mit der Filmzensur ihre Urheberrechte verletzt. ClearPlay steht hingegen auf dem Standpunkt, dass mit der Technik das Original ?berhaupt nicht angegriffen, sondern nur eine Fernbedienung simuliert wird, mit der sich Szenen ?berspringen und Dialoge stumm schalten lassen. (pmz/c't) |
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20.04.2005 23:15 |
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kaetzchen unregistriert
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i find dass 10 oder 5 Jahre f?r sowas, echt zu hart sind, i mein klar is a Straftat... aba des kann man do ned mit anderen kriminellen Handlungen vergleichen.... no dazu machn des ja ziemli viele.... wie soll man denn die dawischen?
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09.06.2005 20:20 |
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BonJovi unregistriert
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Ich h?tt nur ne Frage macht man sich auch strafbar wenn man sich die Videos runterl
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09.06.2005 22:35 |
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kaetzchen unregistriert
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bin ma ned sicher, aba ich glaub schon....
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10.06.2005 17:22 |
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