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Premiere verklagt Softwarehersteller |
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Premiere verklagt Softwarehersteller |
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Der Bezahlfernsehsender Premiere geht juristisch gegen eine Softwarefirma vor. Das Unternehmen bietet eine Technik an, mit der ?ber Breitband-Internet alle Fernsehprogramme kostenlos zu empfangen sein sollen. Eine einstweilige Verf?gung stoppte vorerst die Verbreitung der TV-Software.
Wieder ist es das Unternehmen TC Unterhaltungselektronik aus Koblenz, dass Deutschlands Fernsehmachern Kopfzerbrechen bereitet. Seine "Cybersky"-Software soll f?r freien Fernsehempfang ?bers Breitband-Internet sorgen - und davon ist man vor allem beim Bezahlsender Premiere nicht begeistert. An diesem Dienstag besch?ftigt sich das Landgericht Hamburg mit Cybersky. Premiere hat eine einstweilige Verf?gung durchgesetzt, laut der die Koblenzer die Software zun?chst nicht verbreiten d?rfen. Ein Urteil sei am Dienstag unwahrscheinlich, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Nach f?nfj?hrigem Rechtsstreit hatte der Bundesgerichtshof erst Mitte des vergangenen Jahres der TC Unterhaltungselektronik (TCU) in einem anderen TV-Streitfall Recht gegeben. Das Unternehmen hatte ein Ger?t namens "Fernseh-Fee" vorgestellt, das Werbebl?cke aus dem TV-Programm herausfiltern oder bei Werbung auf einen anderen Kanal umschalten sollte. Ein Werbeblocker erschwere zwar die T?tigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens. Von einer existenziellen Gef?hrdung des damaligen Kl?gers, des Senders RTL, sei aber nicht auszugehen. Die Rundfunkfreiheit sei damit nicht verletzt.
Nun ist die Firma an einer Software beteiligt, mit der Programme nach dem Vorbild von Musik- und Video-Tauschb?rsen im Internet getauscht und ohne Zeitverz?gerung angesehen werden k?nnen. Der Computer werde dazu an den Fernseher angeschlossen oder diene selber als Fernseher, sagte Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der rechtlich verantwortlich f?r das Projekt ist und es bis Mai auf den Markt bringen will, gegen?ber der Deutschen Presseagentur (dpa).
"Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das so nicht zul?ssig ist", sagte ein Premiere-Sprecher laut dpa am Montag in M?nchen. TCU betonte dagegen, es habe nie dazu aufgerufen, die Technik au?erhalb der legalen Grenzen zu nutzen oder gar Premiere kostenlos zug?nglich zu machen. Die Betreiber der Fernseh-Tauschb?rse k?nnten jedoch Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Programme zu verbreiten.
Bislang sei der Hersteller einer Dateitauschsoftware nicht f?r das Handeln der Nutzer verantwortlich gewesen. Sollte Premiere vor Gericht gewinnen, k?nne dies Konsequenzen f?r alle Tauschb?rsen im Internet haben, sagte die TCU-Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs laut dpa.
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12.04.2005 13:18 |
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