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.... f?r versp?tete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten
Wird der Betreiber eines Online-Forums ?ber eine Rechtsverletzung durch ein Posting eines Dritten informiert, so hat er unverz?glich f?r eine L?schung des Beitrags zu sorgen. Kommt er dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Tag nach, so ist hat er dem Betroffenen die notwendigen Kosten f?r die Rechtsverfolgung zu ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe mit Urteil vom 6. Juni 2005 (Az. 23 C 155/05).
Gegenstand des Verfahrens war ein Posting in einem Internetforum, in dem ein User ein Foto eingestellt hatte, das ein Polizeifoto eines Kriminellen darstellte. In das Bild war jedoch der Kopf des Kl?gers montiert worden. Der Betroffene hatte sich daraufhin per E-Mail an den Betreiber des Forums gewandt und eine L?schung des Beitrags innerhalb einer Frist von 24 Stunden verlangt. Nachdem diese Frist fruchtlos verstrichen war, beantragte der Kl?ger erfolgreich den Erlass einer einstweiligen Verf?gung.
Die Ausf?hrung des Forenbetreibers, innerhalb der Frist von 24 Stunden durch Abwesenheit keine M?glichkeit zu einer Sperrung gehabt zu haben, lie? der Richter nicht gelten. Im Zeitalter der "schnellen E-Mails" sei der Beklagte verpflichtet, die von dem Kl?ger gesetzte Frist einzuhalten. Dieser habe daher die Gerichtskosten und die au?ergerichtlichen Kosten des Kl?gers zu tragen.
Zwar ist der Betreiber eines Internetforums grunds?tzlich nicht verpflichtet, die Postings auf m?gliche rechtswidrige Inhalte durchzusehen. Ist ihm eine Rechtsverletzung aber bekannt, etwa durch einen Hinweis des Betroffenen, so muss er gem?? ? 11 des Teledienstegesetzes (TDG) unverz?glich f?r eine Sperrung oder L?schung des Postings sorgen. Innerhalb von welcher Frist der Betreiber zu handeln hat, d?rfte eine Frage des Einzelfalls darstellen. Angesichts der schwerwiegende Beleidigung in dem zu beurteilenden Sachverhalt h?lt zumindest das Amtsgericht hier eine Frist von einem Tag f?r angemessen. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)
Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/60748
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17.06.2005 17:31 |
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Gueldenstern unregistriert
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eine ?hnliche rechtssprechung gibt es auch in ?sterreich. grundlage ist jedoch nicht das Telekommunikationsgesetz alleine, sondern auch das AGBG, in dem ?ble Nachrede und/oder Ehrebeleidung, Ehrabschneidung(?) und Kreditsch?digung definiert und unter Strafe gestellt sind.
Zum Konkreten Fall: Fast jede Forensoftware hat eine Funktion, mit der Beitr?ge dem Admin oder den Mods gemeldet werden k?nnen. Die Ausrede, nicht da gewesen zu sein ist also ?u?erst schwach. Wenn der Admin nicht Anwesend ist, hat er halt f?r eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Jedenfalls, wenn er es ernst meint mit "moderiertes Forum".
Nach meiner bescheidenen Meinung hat "moderiert" nichts mit Maulkorb zu tun, sondern lediglich mit "auf Netiquette" und "Forumregeln" zu achten, die ja ausdr?cklich darauf vereisen, da? bestimmte Beitr?ge ohne weitere Begr?ndung ediert oder gel?scht werden (k?nnen). Wenn diese Ma?nahme zu wenig ist und der User zum Wiederholungt?ter, kann sein Account zeitlich oder dauerhaft gesperrt werden. Steht bei (fast) allen Foren in den Regeln und auch der Admin hat halt seinen Pflichten nachzukommen.
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18.06.2005 10:49 |
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LocutusAT
Der Master
    

Dabei seit: 01.09.2016
Beiträge: 18
Ich bin: mein kleines Geheimnis
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stimmt. Wenn sowas ist dann muss eben auch mal ein Mod oder SMod editieren. Dazu hat man ja das Recht.
__________________ Die Zeit ist das Feuer in dem wir verbrennen.
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26.06.2005 20:56 |
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