|
Wer ist Online ? |
Zur Zeit im Forum unterwegs: - 0 Mitglieder - davon 0 unsichtbar - 39 Besucher - 39 Benutzer gesamt
Wer ist wo online? |
Wetter |
|
Private Nachrichten |
|
Wer war Online ? |
Heute waren 0 Mitglieder im Forum unterwegs.
|
Kalender |
|
Freunde-Liste |
Die Freunde-Liste kann man nur nutzen wenn man im Board registriert und eingeloggt ist.
|
Alle Termine |
Für Heute wurden keine Termine eingetragen. |
Geburtstage |
 |
Wir gratulieren zum Geburtstag: |
Heute hat kein Mitglied Geburtstag. |
|
|
 |
Impressumspflicht f?r alle Websites |
LocutusAT
Der Master
    

Dabei seit: 01.09.2016
Beiträge: 18
Ich bin: mein kleines Geheimnis
 |
|
Impressumspflicht f?r alle Websites |
 |
Zitat: |
Der Nationalrat hat das neue Mediengesetz am Donnerstag einstimmig verabschiedet. Neu sind unter anderem Bestimmungen f?r Online-Publikationen - mit weit reichenden Folgen. So muss k?nftig ausnahmslos jede Website mit einem Impressum samt Namen und Anschrift aufwarten k?nnen.
Der Nationalrat hat Donnerstagabend einstimmig eine Novelle zum Mediengesetz verabschiedet.
Diese Novelle hat einige Auswirkungen auf den Online-Bereich. Erstmals k?nnen die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch auf das Internet bzw. andere elektronische Medien angewendet werden k?nnen.
Bei der Bestimmung, was als Medium gilt und was nicht, ist die Novelle nicht gerade zimperlich. In einigen Bereichen ist sogar jede beliebige Website vom neuen Gesetz betroffen.
Dies hat sich nun ge?ndert. Einer der weitrechendsten Umstellungen ist, dass jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - ?ber ein Impressum verf?gen muss. In diesem m?ssen zumindest Name und Adresse stehen, so Schmidbauer zu futurezone.ORF.at - ohne Ausnahme.
"Eine Website ist in Zukunft, so wie etwa auch ein mindestens vier Mal j?hrlich erscheinender elektronischer Newsletter, ein periodisches elektronisches Medium", so Schmidbauer. "Der Betreiber oder Versender wird automatisch zum Medieninhaber."
F?r Websites, die ?ber die Darstellung des pers?nlichen Lebensbereiches oder die Pr?sentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die ?ffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, gelten noch strengere Regeln.
"Das Hauptproblem an dieser Regelung ist ihre Unbestimmtheit", kritisiert Schmidbauer. "Wann weist eine Website einen Informationsgehalt auf, der geeignet ist, die ?ffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen?"
Auf die Absicht des Betreibers kommt es dabei nicht an, sondern nur auf die objektive Eignung.
So wird als Beispiel angegeben, dass wenn auf der Website eines G?rtnereibetriebes auch umweltpolitische Themen er?rtert werden, dies ausreicht, um zur vollen Anwendung des Mediengesetzes zu gelangen.
Die Gesetzesnovelle gelangt nun in den Bundesrat, der es in den n?chsten Wochen absegnen soll. In Kraft treten sollen die ?nderungen bereits am 1. Juli 2005.
Quelle: Futurezone.orf.at |
Kann sich doch tats?chlich nur um einen Scherz handeln, man denke an die vielen kleinen Homepages die nur existieren um ein paar Bilder der ?ffentlichkeit zug?nglich zu machen (z.b. Klassenfotos, Familienfotos usw) die brauchen dann ein Impressum
?? W?rde den Politikern vorschlagen zuerst zu denken und dann Gesetze zu beschliessen, aber ich denke, das wird sich nie ?ndern
__________________ Die Zeit ist das Feuer in dem wir verbrennen.
____________________________________
|
|
15.05.2005 01:56 |
|
|
|
|
 |
|