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Entwendung von Zahngold aus Krematorium bleibt ungestraft |
micrometer unregistriert
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Entwendung von Zahngold aus Krematorium bleibt ungestraft |
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Das Amtsgericht Hof hat drei Friedhofs-Mitarbeiter freigesprochen, die im Krematorium der fränkischen Stadt das Zahngold von mindestens 600 verbrannten Leichen an sich genommen und verkauft haben.
Wie das Gericht urteilte, ist das Vorgehen der drei Männer rechtlich nicht als Störung der Totenruhe einzustufen. Damit folgte der Richter der Auffassung der Verteidiger der drei infolge des Skandals entlassenen Männer. Die Staatsanwaltschaft wollte dagegen eine Verurteilung der Angeklagten wegen Störung der Totenruhe zu Geldstrafen von 130 bis 150 Tagessätzen erreichen.
zum text
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07.09.2007 09:19 |
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hello_sunshine unregistriert
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Hallo - eigentlich gehen sie die Goldzähne ja gar nix an...
Und wenn jemand darauf Anspruch hätte, dann wär das noch immer die Familie des Verstorbenen
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07.09.2007 10:32 |
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