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Zitat: |
18. Juli 2005 Stichwort: Europ?ischer Haftbefehl Das Gesetz f?r den Europ?ischen Haftbefehl trat in Deutschland am 23. August 2004 in Kraft. ?ber die Schaffung eines solchen Haftbefehls hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU aber bereits im Dezember 2001 auf ihrem Gipfel in Laeken verst?ndigt. Mit dem Europ?ischen Haftbefehl werden das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union vereinfacht und die Dauer des Auslieferungsverfahrens verk?rzt. Vor allem entf?llt damit bei einem Katalog von 32 vereinbarten Straftaten die aufw?ndige Pr?fung, ob diese auch wirklich in beiden betroffenen Staaten strafbar sind. Der Katalog sieht folgende Straftatbest?nde vor: - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung - Terrorismus - Menschenhandel - sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie - illegaler Drogenhandel - illegaler Waffenhandel - Korruption - Geldw?sche - Geldf?lschung - Cyberkriminalit?t - Umweltkriminalit?t - Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt - Mord - schwere K?rperverletzung - illegaler Organ- und Gewebehandel - Entf?hrung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme - Rassismus und Fremdenfeindlichkeit - Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub - illegaler Handel mit Kulturg?tern - Betrugsdelikte - Erpressung und Schutzgelderpressung - Produktpiraterie und Nachahmung - F?lschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten - F?lschung von Zahlungsmitteln - illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsf?rderern - illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen - Kraftfahrzeugkriminalit?t - Vergewaltigung - Brandstiftung - Verbrechen, die in die Zust?ndigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen - Flugzeug- und Schiffsentf?hrung - Sabotage Bei all diesen Straftaten sollten die Bestimmungen des Europ?ischen Haftbefehls angewandt werden, bei den anderen blieb es beim bisherigen Verfahren. Galt der Europ?ische Haftbefehl, sollte nur noch das zust?ndige Gericht eines EU-Mitgliedstaats ?ber die Auslieferung der Verd?chtigen entscheiden. Anders als zuvor mussten die Justizministerien diese Entscheidung dann auch nicht mehr best?tigen. (N24.de, Netzeitung) |
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