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Geschrieben von TheCat am 18.07.2005 um 11:04:

  Stichwort: Europ?ischer Haftbefehl

Zitat:


18. Juli 2005

Stichwort: Europ?ischer Haftbefehl

Das Gesetz f?r den Europ?ischen Haftbefehl trat in Deutschland am 23. August 2004 in Kraft. ?ber die Schaffung eines solchen Haftbefehls hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU aber bereits im Dezember 2001 auf ihrem Gipfel in Laeken verst?ndigt.

Mit dem Europ?ischen Haftbefehl werden das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union vereinfacht und die Dauer des Auslieferungsverfahrens verk?rzt. Vor allem entf?llt damit bei einem Katalog von 32 vereinbarten Straftaten die aufw?ndige Pr?fung, ob diese auch wirklich in beiden betroffenen Staaten strafbar sind.

Der Katalog sieht folgende Straftatbest?nde vor:


- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung


- Terrorismus


- Menschenhandel


- sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie


- illegaler Drogenhandel


- illegaler Waffenhandel


- Korruption


- Geldw?sche


- Geldf?lschung


- Cyberkriminalit?t


- Umweltkriminalit?t


- Beihilfe zu illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt


- Mord


- schwere K?rperverletzung


- illegaler Organ- und Gewebehandel


- Entf?hrung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme


- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit


- Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub


- illegaler Handel mit Kulturg?tern


- Betrugsdelikte


- Erpressung und Schutzgelderpressung


- Produktpiraterie und Nachahmung


- F?lschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten


- F?lschung von Zahlungsmitteln


- illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsf?rderern


- illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen


- Kraftfahrzeugkriminalit?t


- Vergewaltigung


- Brandstiftung


- Verbrechen, die in die Zust?ndigkeit des Internationalen


Strafgerichtshofs fallen


- Flugzeug- und Schiffsentf?hrung


- Sabotage


Bei all diesen Straftaten sollten die Bestimmungen des Europ?ischen Haftbefehls angewandt werden, bei den anderen blieb es beim bisherigen Verfahren. Galt der Europ?ische Haftbefehl, sollte nur noch das zust?ndige Gericht eines EU-Mitgliedstaats ?ber die Auslieferung der Verd?chtigen entscheiden. Anders als zuvor mussten die Justizministerien diese Entscheidung dann auch nicht mehr best?tigen.


(N24.de, Netzeitung)




nach wie vor bin ich dagegen weil allzuleicht kann man missliebige personen mit get?rkten beweisen aus dem verkehr ziehen, eine gef?hrliche sache.

das bundesverfassungsgericht hat ?brigen vor kurzem den europ?ischen haftbefehl f?r verfassungswidrig erkl?rt, das wurde eben in den nachrichten gemeldet!

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Geschrieben von LocutusAT am 18.07.2005 um 12:52:

 

wie zu erwarten war ist in deutschland der EU-Haftbefehl als illegal abgetan worden. Wieder ein R?ckschlag f?r die EU *jippie*



Geschrieben von TheCat am 18.07.2005 um 13:01:

 

i bin ja so froh dass wir zwei net boshaft sind lachen lachen lachen



Geschrieben von LocutusAT am 18.07.2005 um 16:39:

 

sorry, aber bei der sch.... EU bin ich halt schadenfroh zwinker


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